Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 12102 Berlin, auf der Manteufeffelstr., Schöneberger Str. missachtet. Beweismittel: anzeigende Beamte
Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.2 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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