Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, im Bereich von km 15,1, FR Bingen um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) ist fallbearbeitende Dienststelle

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