Auf der BAB 9, im Bereich von km 38,1, in Fahrtrichtung Leipzig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto ergab 129 km/h, bei zulässigen 48 km/h. Bußgeld erhöht wegen Voreintragungen, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid
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