Rotlichtverstoß wurde in 47053, Duisburg, Charlottenstraße / Vulkanstraße begangen. Beweismittel: Zeugenaussagen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 99,00 € erhöht wegen Voreintragung.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg

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