Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rellingen, auf der A 23, in Höhe km 3,650, Rtg. Heide die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 96 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein
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