Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 20, bei km 327,94, in FR Prenzlau/Lübeck um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 124 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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