Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 25.10.2015 auf der BAB 7, Ri. Kassel, Ab.260 km 6,315 um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Videodistanzmessung, ProVida ergab 111 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid
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