Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der B 101, im Abschnitt 280, bei km 5,281, Abzw. Borken, Rtg. Herzberg um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 95 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster
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