Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Immendingen, auf der BAB 81, Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 102 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.34 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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