in Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 61 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörungsbogen
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