Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberndorf, auf der BAB 1, in Höhe km 649,580, Singen, -Stuttgart die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 129 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 49 km/h . Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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