Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Seedorf, Station ROW-B 71 – 210-1828, Richtung Zeven um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax THS.
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a STVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.