Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 17.11.2015 in Bergheim-Quadrath, am Wildwechsel, iR. Ahestraße um 30 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis
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