Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 27.04.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213.897, Karlruhe – München um 29 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 89 km/h, Beweismittel: Sensormessung und Foto, stat. Geschwindigkeits Messsystem, TraffiStar 3S 330.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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