Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 55,3, Höhe Notrufsäule in FR Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h 161 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Beweisfototfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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