Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 06.11.2015 in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift, um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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