Auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38,5, i. R. Rostock wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 62 km/h, bei zulässigen 40 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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