Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zelle-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, auf der Lastspur begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 143 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung

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