Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der L 42, Abzweig Perlin, aus Richtung Dümmer. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung 109 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Vordruck Anhörung

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