Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Köln, auf der BAB 3, bei km 130,200, RF Oberhausen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 79 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan A 1 HP, mit Bild 139 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln übersandte Zeugenfragebogen zur Ordnungswidrigkeit
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