Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der Krefelder Straße, nach Abfahrt B 36, Richtung Rheinfähre die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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