Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stammham, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 880, bei km 5,750 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 144 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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