Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leinenfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, bei km 198.420, Karlsruhe – München, Überleitung zur B 27, in Richtung Tübingen mit 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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