Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, auf der BAB 6, Höhe km 633,280, Fahrtrichtung Saarbrücken die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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