Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 29, vor Hochparkplatz, FR Aalen, Gemarkung Waiblingen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 109 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 9 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheids. Bußgeld: 10,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Waiblingen

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