Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74321 Bietigheim-Bissingen, auf der L 1110, Grotztunnel, FR Bissingen-Ost mit 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Traffistar S 330, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen übersandt.
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