Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Frankfurt am Main, auf der B 40a, Schwanheimer Brücke, Abfahrt Niederrad, stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 100 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

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