Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Gottmadingen, auf der BAB 81, bei km 731,270, Singen – Schaffhausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, Bußgeld: 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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