Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, Karlsruhe – München, bei km 198.420 Überleitung zur B 27, in Richtung Tübingen, um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit  Messgerät: PoliScan Speed 81 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen.

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