Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberstdorf, auf der Stillachstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 56 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Messgerät Speedophot Radar.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stadt Sonthofen übersandt.
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