Außerhalb geschlossener Ortschaften wurdein 88427, Bad Schussenried, Sattenbeuren, auf der L 275 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 85 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit ESO ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandt.

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