Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kaltenborn, auf der L 120, Hohe Acht, FR Adenau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 75 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Riegl FG 21-P
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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