Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ramelsloh, auf der A 7, im Bereich von km 21,0, Richtung Hamburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 und Foto 139 km/h. Bußgeld: 120,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg
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