Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Halle (Westf.) auf der Theenhausenerstraße, (L 782), A 27, im Bereich von km 1,6, FR Gütersloh ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 80 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffistar S 330 Semi 3
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.
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