Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 14, zw. Landesgrenze Brandenburg und BAB 24, AS LWL wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 46 km/h. Beweismittel: Messung mit Lichtmessverfahren, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.

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