Der erforderliche Abstand wurde in Recklinghausen, auf der BAB 2, km 440678, RF Oberhausen nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 146 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 73,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 30,00 m gemessen. Damit betrug die Distanz weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.