Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wolznach, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 1200, bei km 3.57, Ri. Holledau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 81 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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