Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 28.08.2015 auf der BAB 10, km 24.1, in Fahrtrichtung AS Erkner um27 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtschranke/Einseitensensor, Messgerät: ES3.o 67 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Schreiben durch Zentrale Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) übersandt.
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