Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 072, Ortskrug, im Abschnitt 90, bei km 1.442, in Richtung Schwerin um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot S digital, Foto. Regelsatz von 160,00 € Bußgeld wurde wegen Voreintragungen um 45,00 € erhöht
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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