Außerhalb geschlossener Ortschaften in Ratingen, auf der BAB 3, bei km 96.735, FR Oberhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto mit Robot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.
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