Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 09.10.2015 in 28790 Schwanewede-Neuenkirchen, Landstraße, K2, Höhe Hs.Nr. 80 wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h festgestellt. Die Messung ergab 58 km/h bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Messgerät:ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Osterholz
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