Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 01.10.2015 in auf der BAB 9, km 38.1, in Fahrtrichtung Leipzig um 27 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit ES3.0 147 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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