Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.10.2015 in Leverkusen, BAB 1, Rheinbrücke bei km 406,421, li Fahrspur, FR Koblenz um 37 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffistar S330 97 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Leverkusen
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