In Hamburg, auf der Borsigstraße 1,  in Ri. stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Lichtschrankenmessung mit Foto 69 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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