Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Porta Westfalica, auf der Bundesautobahn 2, Höhe km 285,800,FR Dortmund um 26 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 146 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
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