Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tuningen, auf der BAB 81, bei km 685,935, Stuttgart – Singen mit 41 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel :Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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