Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 15.10.2015 in Königsmoos, Stengelheim, Kehrhofstraße 59, Richtung Achhäuser um 44 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScanSpeed.
Verletzte Vorschriften § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 11.3.7 Bkat., § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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