Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 20.12.2015 auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, km 174,739, 2. Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h , bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.