Am 25.09.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ingolstadt, Richard-Wagner-Str., Ri. Friedrichshofen, Hähe Westpark, Parkdeck-Ost um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScanSpeed 73 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat 

Schreiben durch Bußgeldstelle Straubing übersandt

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