Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kinding, auf der A 9, Ri. Berlin, im Abschnitt 840, Höhe km 1,87, Kindinger Berg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt  wurden bei erlaubten 80 km/h, 103 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing

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